für die Bereitstellung des Software-as-a-Service-Tools "Sesterio" durch Lars Decker, Sesterio, Hermannstraße 28, 40233 Düsseldorf, E-Mail: info@sesterio.de (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“)
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung des Software-as-a-Service-Tools Sesterio, die zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossen werden.
1.2 Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, nicht mit Verbrauchern. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss ausdrücklich, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit als Versicherungsvermittler bzw. -makler handelt (siehe Ziffer 3.5).
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.1 Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Bereitstellung des Tools Sesterio als Software-as-a-Service über das Internet zur Erstellung von Bedarfsanalysen und sonstigen Beratungshilfen für die Privatkundenberatung durch Versicherungsvermittler (Rentenlückenanalyse, Einkommensschutz-Analyse, Tarifvergleich, Rürup-Rentenrechner, Kontenplanung sowie weitere künftige Module).
2.2 Der konkrete Funktionsumfang, die Anzahl der zugelassenen Nutzerkonten sowie der jeweilige Preisplan ergeben sich aus den unter sesterio.de/#preise veröffentlichten Angaben in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung bzw. aus einer gesondert getroffenen Individualvereinbarung.
2.3 Der Anbieter ist berechtigt, das Tool im Rahmen der geschuldeten Leistung technisch weiterzuentwickeln, Funktionen zu ergänzen, anzupassen oder – soweit dies dem Kunden zumutbar ist und den vereinbarten Kernfunktionsumfang nicht wesentlich einschränkt – auch einzustellen.
2.4 Sesterio ist ein rein technisches Hilfsmittel für die Beratungspraxis des Kunden. Der Anbieter erbringt keine Versicherungsvermittlung, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und übernimmt keine Beratungs-, Dokumentations- oder sonstigen berufsrechtlichen Pflichten des Kunden – siehe hierzu im Einzelnen Ziffer 6.
2.5 Registrierung im Sinne dieser AGB ist die erstmalige Anmeldung eines Interessenten über die Website des Anbieters. Der entgeltliche Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder den Zugang freischaltet, je nachdem, was früher eintritt. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung des ersten Nutzerkontos. Bei einem Testzugang nach Ziffer 8.2 kommt ein entgeltlicher Vertrag nur zustande, wenn der Testzugang nach Maßgabe jener Ziffer in ein kostenpflichtiges Abonnement übergeht; die Vertragslaufzeit beginnt in diesem Fall mit dem Ende der Testphase.
3.1 Nutzerkonten werden durch den Anbieter, durch eine vom Kunden mit der Team-Verwaltung betraute Person oder – soweit der Anbieter dies anbietet – im Rahmen der Registrierung nach Ziffer 2.5 angelegt. Zugangsberechtigt können neben den beim Kunden angestellten Mitarbeitern auch für den Kunden tätige freie Mitarbeiter sowie in einem Ausschließlichkeitsverhältnis für den Kunden tätige Handelsvertreter sein. Die Zugangsdaten eines Nutzerkontos sind stets personengebunden (Named-User-Prinzip): Für jede einzelne natürliche Person, die das Tool nutzt, ist ein eigenes, ausschließlich von dieser Person verwendetes Nutzerkonto erforderlich. Die Weitergabe von Zugangsdaten an eine andere Person sowie die gemeinsame Nutzung eines Nutzerkontos durch mehrere Personen – auch innerhalb desselben Teams – ist in jedem Fall untersagt.
3.2 Scheidet eine Person aus, der ein Nutzerkonto zugeordnet war, sperrt der Kunde das betreffende Nutzerkonto unverzüglich über die Team-Verwaltung oder veranlasst unverzüglich dessen Sperrung durch den Anbieter. Für eine andere Person ist ein eigenes Nutzerkonto anzulegen; eine Übertragung bestehender Zugangsdaten auf eine andere Person findet nicht statt. Ein vom Kunden nach dieser Ziffer gesperrtes Nutzerkonto belegt keinen Nutzerplatz im Sinne von Ziffer 8.5; der frei gewordene Nutzerplatz kann einer anderen Person zugeordnet werden. Die Zahl der bestellten Nutzerplätze und die hierfür geschuldete Vergütung bleiben von der Sperrung unberührt; ihre Verringerung richtet sich nach Ziffer 8.5.
3.3 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, das Tool im vereinbarten Umfang über die dafür vorgesehene Weboberfläche zu nutzen. Eine Unterlizenzierung, ein Weiterverkauf oder eine sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens des Kunden ist nicht gestattet.
3.4 Die Dekompilierung, das Reverse Engineering, die Disassemblierung sowie sonstige Versuche, den Quellcode des Tools zu extrahieren, sind untersagt, soweit dies nicht nach § 69e UrhG ausnahmsweise zulässig ist. Automatisiertes, massenhaftes Auslesen von Inhalten der Anwendung (Scraping) ist nicht gestattet.
3.5 Der Kunde bestätigt im Rahmen der Kontoeinrichtung bzw. Bestellung ausdrücklich, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
3.6 Der Kunde ist für die Geheimhaltung der einem Nutzerkonto zugeordneten Zugangsdaten verantwortlich. Werden Leistungen des Anbieters durch unberechtigte Dritte unter Verwendung der Zugangsdaten eines Nutzerkontos des Kunden in Anspruch genommen, haftet der Kunde für hierdurch entstehende Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern und soweit ihn hieran ein Verschulden trifft. Dies gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde dem Anbieter den Verlust, den Diebstahl oder eine sonstige unbefugte Kenntniserlangung Dritter von den Zugangsdaten anzeigt und der Anbieter das betroffene Nutzerkonto daraufhin sperrt.
3.7 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen das Verbot der gemeinsamen Nutzung eines Nutzerkontos oder der Weitergabe von Zugangsdaten (Ziffer 3.1), hat er für jedes betroffene Nutzerkonto eine Vertragsstrafe in Höhe des Zweifachen der für dieses Nutzerkonto maßgeblichen Jahresvergütung zu zahlen, mindestens jedoch 500,00 €. Maßgebliche Jahresvergütung ist der zwölffache Monatspreis je Nutzer nach dem zum Zeitpunkt des Verstoßes für den Kunden geltenden Preisplan. Daneben schuldet der Kunde die Vergütung, die für die tatsächlich erfolgte Nutzung ohne den Verstoß angefallen wäre. Ein Verstoß einer Person, der ein Nutzerkonto des Kunden zugeordnet ist, steht einem Verstoß des Kunden gleich (§ 278 BGB). Die Vertragsstrafe fällt je Verstoßfall und betroffenem Nutzerkonto einmal an; ein fortdauernder Verstoß gilt als ein Verstoßfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt; die Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet.
3.8 Kundenakten, Beratungsverläufe und Analysen sind ausschließlich dem jeweiligen Nutzerkonto zugeordnet. Ein Zugriff auf die Daten eines Nutzerkontos durch andere Nutzerkonten desselben Kunden – einschließlich der Team-Verwaltung – findet nicht statt und ist technisch ausgeschlossen; der Anbieter erteilt hierüber im laufenden Betrieb auch keine Auskunft. Betrifft ein Nutzerkonto einen beim Kunden angestellten Mitarbeiter, kann der Kunde vom Anbieter die Herausgabe der dort gespeicherten Daten in einem gängigen elektronischen Format verlangen, insbesondere zur Erfüllung eigener Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten beim Ausscheiden des Mitarbeiters. Die Anforderung bedarf der Textform durch eine vertretungsberechtigte Person, wird vom Anbieter dokumentiert und richtet sich im Übrigen nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
3.9 Betrifft ein Nutzerkonto eine für den Kunden tätige selbständige Person – insbesondere freie Mitarbeiter und Handelsvertreter im Sinne von Ziffer 3.1 –, besteht ein Herausgabeanspruch des Kunden nach Ziffer 3.8 nicht; die Herausgabe erfolgt an die dem Nutzerkonto zugeordnete Person. Der Kunde teilt dem Anbieter bei der Einrichtung eines Nutzerkontos mit, ob es einem angestellten Mitarbeiter oder einer selbständigen Person zugeordnet ist, und steht für die Richtigkeit dieser Angabe ein. Die gesetzliche Zuordnung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO bleibt unberührt; weicht sie von der Angabe des Kunden ab, richtet sich die Herausgabe nach der gesetzlichen Zuordnung. Eine Sperrung des Nutzerkontos nach Ziffer 3.2, 8.4 oder 9.1 lässt den Anspruch der zugeordneten Person auf Herausgabe unberührt.
3.10 Jeder Person, der ein Nutzerkonto zugeordnet wird, werden vor der ersten Nutzung diese AGB, der Auftragsverarbeitungsvertrag und die Datenschutzerklärung zur Kenntnisnahme und Bestätigung vorgelegt; die Bestätigung wird vom Anbieter mit Zeitpunkt und Fassung dokumentiert. Mit ihrer Bestätigung verpflichtet sich die Person, die für sie geltenden Nutzungs- und Sorgfaltspflichten aus diesen AGB einzuhalten; das sind die Ziffern 3.1, 3.3, 3.4 und 3.6, Ziffer 6, Ziffer 14.1 und Ziffer 15. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 13.1 bis 13.4 sowie 13.6 und 13.7 gelten auch im Verhältnis zu dieser Person; die Freistellungspflicht nach Ziffer 13.5 trifft ausschließlich den Kunden. Nicht Gegenstand dieser Bestätigung sind die Ziffern 8, 12 und 3.7; Vertragspartner sowie alleiniger Schuldner der Vergütung und einer Vertragsstrafe bleibt der Kunde. Ein eingerichtetes Nutzerkonto gilt unabhängig davon als belegter Nutzerplatz im Sinne von Ziffer 8.5, ob die zugeordnete Person die Bestätigung bereits erteilt hat; § 537 Abs. 1 BGB bleibt unberührt.
3.11 Den Auftragsverarbeitungsvertrag schließt die dem Nutzerkonto zugeordnete Person im eigenen Namen, soweit sie für die dort gespeicherten Daten selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist (Ziffer 3.9). Ist der Kunde Verantwortlicher (Ziffer 3.8), gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Anbieter und Kunde; die Bestätigung durch die Person gilt in diesem Fall als deren Verpflichtung auf Vertraulichkeit und auf Verarbeitung ausschließlich nach Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29 DSGVO).
4.1 Die Nutzung des Tools setzt einen aktuellen, marktüblichen Webbrowser (aktuelle Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge) mit aktiviertem JavaScript sowie eine stabile Internetverbindung voraus.
4.2 Funktionsstörungen, die auf browserseitige Erweiterungen, Add-ons oder Plugins Dritter (z. B. Werbeblocker, automatische Formularausfüllhilfen) zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der Leistung des Anbieters dar.
5.1 Der Anbieter stellt das Tool mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt des vom Anbieter eingesetzten Rechenzentrums zum Internet. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten angekündigte Wartungsfenster nach Ziffer 5.2 sowie Ausfallzeiten aufgrund von Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat – insbesondere höhere Gewalt, Störungen oder Wartungsarbeiten bei Vorleistungsanbietern (etwa dem Hosting-Provider), Störungen der Internetanbindung des Kunden sowie Beeinträchtigungen nach Ziffer 4.2.
5.2 Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr) durchgeführt und dem Kunden nach Möglichkeit mit angemessenem Vorlauf angekündigt.
5.3 Eine Unterschreitung der Verfügbarkeit nach Ziffer 5.1 ist dem Anbieter unverzüglich in Textform anzuzeigen. Für die Geltendmachung einer Minderung gilt Ziffer 16.6.
6.1 Sesterio ist ein rein technisches Hilfsmittel zur Unterstützung der Beratungstätigkeit des Kunden. Sämtliche gesetzlichen Pflichten des Kunden als Versicherungsvermittler bzw. -makler gegenüber seinen eigenen Kunden – insbesondere Beratungs-, Dokumentations-, Informations- und Prüfpflichten nach §§ 60 ff. VVG sowie sonstigen berufsrechtlichen Vorschriften – verbleiben ausschließlich beim Kunden. Der Anbieter erbringt keine Versicherungsvermittlung und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, jedes vom Tool erzeugte Ergebnis vor dessen Verwendung gegenüber seinen eigenen Kunden auf Plausibilität zu prüfen. Die Ergebnisse sind Modellrechnungen auf Grundlage der vom Kunden eingegebenen Daten und der in Ziffer 6.3 genannten Annahmen; sie stellen keine Zusicherung einer bestimmten künftigen Höhe von Renten, Beiträgen, Steuern oder Erträgen dar und ersetzen die Prüfung des Einzelfalls durch den Kunden nicht.
6.3 Die im Tool hinterlegten Berechnungsmethoden beruhen auf vereinfachten, modellhaften Annahmen (u. a. zur Berechnung von Rentenlücken, Steuerlast, Sozialversicherungsbeiträgen und Kapitalerträgen). Die Parteien vereinbaren diese vereinfachenden Annahmen ausdrücklich als vertragsgemäße Beschaffenheit der überlassenen Software; ein Mangel im Sinne des § 536 BGB liegt insoweit nicht vor. Einzelheiten und Haftungsausschlüsse zu den jeweiligen Berechnungsgrundlagen sind den entsprechenden Hinweisen innerhalb der jeweiligen Module sowie den generierten PDF-Exporten zu entnehmen.
6.4 Soweit das Tool künftig Daten aus angebundenen externen Schnittstellen, Vergleichsrechnern, Maklerpools oder Versicherer-Rechenkernen bezieht, sind Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser von Dritten stammenden Daten nicht Gegenstand der vom Anbieter geschuldeten Leistung; für sie haftet der Anbieter nach Maßgabe der Ziffern 13.1 und 13.2.
Es obliegt dem Kunden, die zur Nutzung des Tools erforderlichen Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt einzugeben. Für Nachteile, die aus unvollständigen, verspäteten oder fehlerhaften Eingaben des Kunden entstehen, haftet der Anbieter nicht; die Vorschriften unter „Haftung“ (Ziffer 13) bleiben unberührt.
8.1 Der Kunde kann zwischen den unter sesterio.de/#preise einsehbaren Preisplänen wählen (Solo, Team, Business sowie individuell vereinbarte Enterprise-Konditionen ab 50 Nutzern). Solo-Lizenzen (1 bis 4 Nutzerplätze) sind zum Preis von 39,99 € je Nutzerplatz und Monat bzw. 399,90 € je Nutzerplatz und Jahr erhältlich. Team-Lizenzen (5 bis 24 Nutzerplätze) sowie Business-Lizenzen (25 bis 49 Nutzerplätze) sind zu den auf der Preisseite ausgewiesenen, gestaffelten Preisen je Nutzerplatz erhältlich, wahlweise mit monatlicher oder jährlicher Zahlweise. Bei jährlicher Zahlweise beträgt die Jahresvergütung je Nutzerplatz in allen Preisplänen das Zehnfache des jeweiligen Monatspreises. Für Teamlizenzen ab 50 Nutzern gilt eine individuell vereinbarte Enterprise-Konditionierung. Sämtliche Preise sind Endpreise und verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Der Anbieter kann Interessenten einen kostenlosen Testzugang für das Solo-Modell mit einem Nutzerkonto und einer Laufzeit von sieben Tagen einräumen. Der Testzugang setzt die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels bei der Registrierung voraus; während der Testphase fällt kein Entgelt an. Der Testzugang geht mit Ablauf der sieben Tage in ein kostenpflichtiges Solo-Abonnement mit einem Nutzerkonto und monatlicher Zahlweise zum jeweils unter sesterio.de/#preise ausgewiesenen Preis über, sofern er nicht zuvor gekündigt wurde; das hinterlegte Zahlungsmittel wird ab diesem Zeitpunkt entsprechend belastet. Der Anbieter weist den Interessenten spätestens 48 Stunden vor Ablauf der Testphase in Textform auf den bevorstehenden Übergang, den dann geltenden Preis sowie den Kündigungsweg hin. Die Kündigung des Testzugangs ist bis zum Ablauf der Testphase jederzeit kostenfrei über das Nutzerkonto oder per E-Mail an info@sesterio.de möglich. Räumt der Anbieter im Einzelfall einen Testzugang ohne Hinterlegung eines Zahlungsmittels ein, endet dieser mit Ablauf der sieben Tage automatisch, ohne dass eine Zahlungspflicht entsteht. Für Team-, Business- und Enterprise-Lizenzen wird kein Testzugang angeboten.
8.3 Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig, sofern nicht anders vereinbart. Der Anbieter stellt dem Kunden hierüber eine Rechnung per E-Mail (z. B. als PDF) oder über die Zahlungsplattform des eingesetzten Zahlungsdienstleisters aus.
8.4 Gerät der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung (mindestens 7 Tage) berechtigt, den Zugang zum Nutzerkonto vorübergehend zu sperren, bis der Zahlungsrückstand ausgeglichen ist. Die Sperrung berührt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Vergütung nicht. Nach vollständigem Zahlungsausgleich wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet. Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters (insbesondere Verzugszinsen, außerordentliche Kündigung) bleiben unberührt.
8.5 Vergütungspflichtige Einheit ist der Nutzerplatz. Maßgeblich für den Preisplan und die Vergütung ist die Anzahl der vom Kunden bestellten Nutzerplätze. Ein eingerichtetes Nutzerkonto belegt einen Nutzerplatz; ein vom Kunden nach Ziffer 3.2 gesperrtes Nutzerkonto belegt keinen. Die Zahl der bestellten Nutzerplätze kann die Zahl der belegten Nutzerplätze nicht unterschreiten. Richtet der Kunde weniger Nutzerkonten ein, als er Nutzerplätze bestellt hat, lässt dies seine Vergütungspflicht für die bestellten Nutzerplätze unberührt; eine Erstattung oder Anrechnung nicht belegter Nutzerplätze findet nicht statt. Eine Sperrung durch den Anbieter nach Ziffer 8.4 oder Ziffer 9.1 lässt die Zahl der bestellten Nutzerplätze und die Vergütungspflicht unberührt. Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit zusätzliche Nutzerplätze hinzubuchen; die Vergütung hierfür wird anteilig ab dem Zeitpunkt der Buchung bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums berechnet. Überschreitet die Zahl der bestellten Nutzerplätze die Obergrenze des bisherigen Preisplans, gilt ab dem Zeitpunkt der Buchung der für die neue Platzzahl vorgesehene Preisplan. Ist mit diesem Preisplan eine Mindestvertragslaufzeit verbunden, die für den bestehenden Vertrag bisher nicht galt, weist der Anbieter den Kunden vor der Buchung ausdrücklich auf den Wechsel, den künftigen Preis und die Mindestvertragslaufzeit hin; der Wechsel und die Mindestvertragslaufzeit werden erst mit der ausdrücklichen Bestätigung des Kunden wirksam, ohne die eine Buchung zusätzlicher Nutzerplätze nicht erfolgt. Im Übrigen lässt ein Wechsel des Preisplans die Laufzeit des bestehenden Vertrags nach Ziffer 12.1 unberührt. Eine Verringerung der Zahl der bestellten Nutzerplätze und ein damit verbundener Wechsel in einen niedrigeren Preisplan werden zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit wirksam; eine Erstattung bereits gezahlter Vergütung erfolgt nicht. Eine Verringerung unter die Zahl der belegten Nutzerplätze setzt voraus, dass der Kunde zuvor eine entsprechende Anzahl von Nutzerkonten nach Ziffer 3.2 sperrt.
8.6 Einwendungen gegen eine Abrechnung wird der Kunde zunächst gegenüber dem Anbieter geltend machen, bevor er eine Rückbuchung (Rücklastschrift oder Rückbelastung einer Kartenzahlung) veranlasst. Veranlasst der Kunde eine Rückbuchung, ohne dass ihm ein Recht zur Verweigerung der Zahlung zusteht, hat er dem Anbieter die hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen. Hierfür wird eine Pauschale von 35,00 € je Rückbuchung zuzüglich der dem Anbieter von seinem Zahlungsdienstleister oder dessen Bank tatsächlich berechneten Rückbuchungsentgelte vereinbart. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
8.7 Ein Testzugang nach Ziffer 8.2 wird je Person und je Unternehmen nur einmal gewährt. Nach Beendigung eines Testzugangs oder eines kostenpflichtigen Vertrags wird bei einer erneuten Registrierung kein weiterer Testzugang eingeräumt; die Nutzung setzt in diesem Fall eine kostenpflichtige Bestellung nach Ziffer 2.5 voraus.
8.8 Der Anbieter kann Kunden ein Empfehlungsprogramm einräumen. Es handelt sich um eine freiwillige Zusatzleistung, die nicht Bestandteil der nach Ziffer 2 geschuldeten Leistung ist und auf die kein Anspruch besteht. Einzelheiten — insbesondere Teilnahmeberechtigung, Höhe und Voraussetzungen der Prämie sowie die Form der Gutschrift — ergeben sich aus den gesondert veröffentlichten Teilnahmebedingungen Empfehlungsprogramm in ihrer jeweils geltenden Fassung. Der Anbieter kann diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und das Programm jederzeit einstellen; bereits entstandene Prämien und Gutschriften bleiben davon unberührt. Der Bestand und der Inhalt des Vertrags nach Ziffer 2 werden hiervon nicht berührt; eine Änderung nach dieser Ziffer ist keine Änderung der AGB im Sinne von Ziffer 16.4.
9.1 Unabhängig von Ziffer 8.4 ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu einem oder mehreren Nutzerkonten des Kunden mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn begründete tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Tool unter Verstoß gegen diese AGB, gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter genutzt wird. Ein begründeter Anhaltspunkt liegt insbesondere vor, wenn ein Gericht, eine Behörde oder ein sonstiger Dritter den Anbieter hiervon in Kenntnis setzt.
9.2 Der Anbieter informiert den Kunden über eine Sperrung nach Ziffer 9.1 sowie deren Grund unverzüglich. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der zugrundeliegende Verdacht ausgeräumt ist oder der Kunde geeignete Nachweise hierfür erbringt. Erweist sich der Verdacht als unbegründet, erstattet der Anbieter die auf die Dauer der Sperrung entfallende Vergütung anteilig.
9.3 Eine Sperrung nach Ziffer 8.4 oder Ziffer 9.1 lässt das Recht des Kunden unberührt, die von ihm im Tool gespeicherten Daten zu erhalten. Der Anbieter stellt sie ihm auf Anforderung in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung.
Der Anbieter ist berechtigt, aus den im Rahmen der Nutzung entstehenden Daten vollständig anonymisierte, nicht auf einzelne Kunden oder deren Endkunden rückführbare statistische Kennzahlen (z. B. Branchen-Benchmarks, aggregierte Nutzungsstatistiken) zu bilden und zu Zwecken der Produktverbesserung, Marktanalyse oder als Vergleichswert gegenüber Kunden zu nutzen. Der Kunde weist den Anbieter an, die im Auftrag verarbeiteten Daten zu diesem Zweck zu anonymisieren; der Anonymisierungsvorgang erfolgt als Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags. Die anonymisierten Kennzahlen lassen keinen Rückschluss auf den Kunden oder dessen Endkunden zu; eine Wiederherstellung des Personenbezugs findet nicht statt. Art. 28 DSGVO bleibt unberührt.
Soweit der Kunde dem Anbieter freiwillig Feedback, Fehlerberichte, Ideen oder Vorschläge zur Verbesserung oder Weiterentwicklung des Tools mitteilt, räumt der Kunde dem Anbieter das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, dieses Feedback ohne Einschränkung im Rahmen der Weiterentwicklung von Sesterio zu nutzen, umzusetzen und zu verwerten, ohne dass hieraus ein Vergütungs-, Beteiligungs- oder sonstiger Anspruch des Kunden entsteht.
12.1 Solo-Verträge (1 bis 4 Nutzer) mit monatlicher Zahlweise laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Solo-Verträge mit jährlicher Zahlweise sowie Team-Lizenzen (5 bis 24 Nutzer) und Business-Lizenzen (25 bis 49 Nutzer) — unabhängig von der gewählten monatlichen oder jährlichen Zahlweise — haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Wechselt ein bestehender Vertrag aufgrund einer geänderten Zahl bestellter Nutzerplätze in einen Preisplan mit einer bisher nicht geltenden Mindestvertragslaufzeit, entsteht diese nur nach ausdrücklicher Bestätigung des Kunden und beginnt mit dieser Bestätigung (Ziffer 8.5); im Übrigen lässt ein Wechsel des Preisplans die Laufzeit des bestehenden Vertrags unberührt. Für individuell vereinbarte Enterprise-Teamlizenzen ab 50 Nutzern (Ziffer 8.1) gelten die dort getroffenen Vereinbarungen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.2 Es obliegt dem Kunden, die von ihm im Tool gespeicherten Daten (insbesondere Kundenakten und Analysen) rechtzeitig über die im Tool bereitgestellte Exportfunktion zu sichern.
12.3 Nach Beendigung des Vertrags räumt der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen die Möglichkeit ein, die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten; der Anbieter kann diese Pflicht nach seiner Wahl durch einen auf den Datenexport beschränkten Zugang oder durch Bereitstellung der Daten in einem gängigen elektronischen Format erfüllen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Zugang zum Tool vollständig; ein darüber hinausgehender Zugriff wird nicht angeboten. Das Recht des Kunden, nach Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO die Herausgabe oder die Löschung der im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, bleibt unberührt und richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
12.4 Nach Ablauf der Frist nach Ziffer 12.3 werden die im Tool gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht; im Übrigen gilt der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag.
12.5 Kündigungen bedürfen der Textform. Sie sind an info@sesterio.de oder an die im Impressum genannte Anschrift zu richten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Erklärung dem Empfänger zugeht. Soweit der Anbieter im Nutzerkonto eine Kündigungsfunktion bereitstellt, genügt deren Nutzung; der Anbieter bestätigt den Eingang in Textform. Für die Kündigung eines Testzugangs gilt Ziffer 8.2.
13.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, oder aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. Produkthaftungsgesetz).
13.2 Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 13.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
13.3 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
13.4 Für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden gegenüber dessen eigenen Endkunden verwendeten Berechnungsergebnisse haftet der Anbieter nach Maßgabe der Ziffern 13.1 und 13.2. Die Verantwortung für die Auswahl, die Plausibilisierung und die Verwendung der Ergebnisse gegenüber dem Endkunden trägt ausschließlich der Kunde (Ziffer 6).
13.5 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB, gegen geltendes Recht oder aufgrund einer gegenüber dem Endkunden nicht plausibilisierten Verwendung von Berechnungsergebnissen geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Anbieter wird den Kunden über eine solche Inanspruchnahme unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben; Anerkenntnisse oder Vergleiche wird der Anbieter nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden abschließen.
13.6 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), wird ausgeschlossen. Die Ziffern 13.1 und 13.2 bleiben unberührt.
13.7 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Ziffern 13.1 und 13.2 nur bis zu dem Betrag, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.
14.1 Beide Parteien behandeln alle im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen streng vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
14.2 Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten von dessen Endkunden verarbeitet, schließen die Parteien gesondert einen Vertrag über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab, der ergänzend neben diesen AGB gilt.
Die Weitergabe von im Tool erzeugten PDF-Exporten an den eigenen Endkunden im Rahmen der gewöhnlichen Beratungstätigkeit des Kunden sowie – soweit für die Beratung, Vermittlung oder Dokumentation erforderlich – an Versicherer, Maklerpools und sonstige an der Vermittlung beteiligte Stellen ist die vertraglich vorausgesetzte, uneingeschränkt zulässige Nutzung des Tools und von dieser Ziffer nicht erfasst. Die darüberhinausgehende Veröffentlichung von Screenshots oder sonstigen Auszügen der Anwendungsoberfläche in Medien, auf Websites Dritter, in Werbematerialien oder sonstigen öffentlichen Materialien bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
16.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.
16.4 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Verträge zu ändern, soweit die Änderung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist – etwa durch eine Änderung der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, durch eine nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücke oder durch eine Erweiterung des Leistungsangebots – und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Nicht nach dieser Ziffer geändert werden können die Vergütung, der vereinbarte Leistungsumfang sowie die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen; das Recht des Anbieters zur technischen Weiterentwicklung nach Ziffer 2.3 bleibt unberührt. Der Anbieter teilt dem Kunden die Änderung spätestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mit. Die Mitteilung enthält den geänderten Wortlaut oder eine Gegenüberstellung der Änderungen, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens sowie einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die Zustimmung des Kunden als erteilt gilt, wenn er nicht vor diesem Zeitpunkt in Textform widerspricht, und dass ihm ein Widerspruchsrecht zusteht. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird die Änderung ihm gegenüber nicht wirksam; beide Parteien sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu kündigen.
16.5 Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, um nach Vertragsschluss eingetretene Veränderungen der für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten auszugleichen – insbesondere der Kosten für Serverinfrastruktur und Hosting, für eingesetzte Softwarelizenzen und Dienste Dritter, für Personal sowie für gesetzliche Abgaben. Kostensenkungen sind dabei in gleicher Weise zu berücksichtigen wie Kostensteigerungen; eine Anpassung darf nicht dazu dienen, über den Ausgleich der Kostenveränderung hinaus einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen. Änderungen der Vergütung teilt der Anbieter dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit werden sie frühestens mit Beginn der nächsten Vertragslaufzeit wirksam, bei unbefristeten Verträgen frühestens zum Ablauf des auf die Mitteilung folgenden zweiten Kalendermonats. Der Kunde kann den Vertrag in beiden Fällen bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; die Vergütungsänderung wird ihm gegenüber dann nicht mehr wirksam.
16.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Eine Minderung der Vergütung kann der Kunde nur geltend machen, soweit der zugrundeliegende Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
16.7 Der Anbieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen, insbesondere im Rahmen einer Umwandlung des Unternehmens oder einer Veräußerung des Geschäftsbetriebs. Der Anbieter wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Übergangs zu kündigen.
16.8 Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firma und Logo als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wir sind ein reiner B2B-Dienstleister.
Fassung dieser AGB: 2026-08-v11 · Stand 12.09.2026